Behindertenparkplätze Stadt Puchheim

Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. 

Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises reicht nicht dazu aus, die Berechtigung zur Benutzung der besonders 

gekennzeichneten Behindertenparkplätze nachzuweisen. Hier gilt ausschließlich der hellblaue EU-Parkausweis.

Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können beim Sozialamt der Stadt Puchheim beantragt

werden.

Der Behindertenbeirat hat die aktuellen Behindertenparkplätze in Puchheim hier für Sie zusammengestellt.

 

 

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